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team(ix) GmbH
 
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N-IX Connected Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen der teamix GmbH

1. Geltungsbereich

    1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für bestimmte einzelne Leistungsarten wie z.B. Schulungen, Projekte oder N-IX durch „Ergänzende Geschäftsbedingungen“ ergänzt werden.

    2. Ergänzende Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, wenn eine der darin geregelten Leistungen Vertragsgegenstand werden soll; abweichende Regelungen in Ergänzenden Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

    3. Unseren Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Sie finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern.

    4. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende, Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

    2. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform zustande. Bei einer Erstbestellung allerdings erst, sobald ein Händlernachweis erbracht wurde. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Bei Fehlen einer schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag auch durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden zustande.

    3. Die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Vorbehalt entfällt, wenn die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist.Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. 


3. Preise und Zahlung

    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe , sowie Versandkosten und gegebenenfalls Nachnamegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Grösse, Gewicht und Anzahl der Pakete.

    2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

    3. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


4. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen, behält sich die teamix GmbH das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: "Vorbehaltsware") vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

    2. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    3. Sofern die teamix GmbH zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde der teamix GmbH zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände. 


5. Lieferung

    1. Soweit nicht eine feste Frist oder ein fixer Termin ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die von uns angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen und für die Erbringung von Leistungen stets nur annähernd.

    2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Vereinbarte Fristen zur Erbringung unserer Leistung beginnen erst, wenn der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrags notwendig sind (Händlernachweis, Zahlungseingang bei Vorkasse).

    1. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen mit Teilrechnungen belegt werden. Mit der Zahlung einer Teilrechnung erklärt der Kunde keine Gesamtabnahme.

    2. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

    3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige inschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    4. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

    5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


6. Gefahrübergang

    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch der teamix GmbH schiftlich mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.


7. Gewährleistung und Mängelrüge

    1. Der Käufer hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

    2. Mängelansprüche für Neuware verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Auslieferung an den Käufer. Für gebrauchte Artikel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware zwei Jahre. Eine Gewährleistung für gebrauchte Verbrauchsgüter ist ebenfalls ausgeschlossen.

    3. Im Falle eines Mangels, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, ist die teamix GmbH berechtigt nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

    5. Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät oder Teil mit vollständigem Zubehör (sowie unseren Seriennummernaufklebern) und in der Originalverpackung auf eigene Gefahr an die teamix GmbH zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder eine Nachbesserung, Wandelung oder Minderung verlangen.

    6. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der teamix GmbH vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung. Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

    7. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Davon unberührt bleibt §203 BGB.

    8. Die Abtretung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch unsere Kunden ist unzulässig. Die Bestimmungen der § 377 HGB bleiben davon unberührt


8. Haftung

    1. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund , ausgeschlos-sen, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens-schäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der teamix GmbH.

    2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages ist, soweit nicht eine ausdrückliche anderweitige Bestimmung getroffen ist oder sich aus der Natur der Leistung zwingend ein anderer Erfüllungsort ergibt, der Sitz der teamix GmbH. 


10. Schriftform

    1. Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Ergänzenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der Schriftform.

    2. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.


11. Allgemeines

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (EKG, UN-Kaufrechts, CISG).

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen Vereinbarungen eine Lücke enthalten, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt, soweit nicht eine gesetzliche Regelung zwingend eingreift.

 
 
 
 
01.01.2010 | Einstellung des Verkaufs

Zum 01.01.2010 hat die Team(ix) GmbH den Verkauf der Loadbalancer-Appliance eingestellt

 Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben,  wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

 

 
16.11.2009 | PacketPro 701 Update
Seit heute können Sie sich die virtuelle PacketPro-Appliance mit der Firmware Version 2.0.4 herunterladen. mehr...
 
16.11.2009 | Release 2.0.4
Wir freuen uns, Ihnen die PacketPro Firmware 2.0.4 anbieten zu können. Wenn Sie Ihren PacketPro auf die neue Version 2.0.4 updaten möchten, so kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0911-30999112.
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